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   BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19   

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https://dejure.org/2020,883
BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19 (https://dejure.org/2020,883)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19 (https://dejure.org/2020,883)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 2 BvR 1807/19 (https://dejure.org/2020,883)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung asylrechtlichen Schutzes gegenüber einem bisexuellen Asylsuchenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 3e Abs 1 AsylVfG 1992
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache mangels hinreichend substantiierter Begründung - Möglichkeit eines bisexuellen Asylsuchenden zur Geheimhaltung seiner sexuellen Identität im Herkunftsstaat rechtfertigt eine Versagung ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Versagung asylrechtlichen Schutzes durch die Möglichkeit eines bisexuellen Asylsuchenden zur Geheimhaltung seiner sexuellen Identität im Herkunftsstaat (hier: Nigeria); Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Begründung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache mangels hinreichend substantiierter Begründung - Möglichkeit eines bisexuellen Asylsuchenden zur Geheimhaltung seiner sexuellen Identität im Herkunftsstaat rechtfertigt eine Versagung ...

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache mangels hinreichend substantiierter Begründung; Möglichkeit eines bisexuellen Asylsuchenden zur Geheimhaltung seiner sexuellen Identität im Herkunftsstaat rechtfertigt eine Versagung ...

  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung der Versagung asylrechtlichen Schutzes durch die Möglichkeit eines bisexuellen Asylsuchenden zur Geheimhaltung seiner sexuellen Identität im Herkunftsstaat (hier: Nigeria); Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache mangels hinreichend substantiierter Begründung - Möglichkeit eines bisexuellen Asylsuchenden zur Geheimhaltung seiner sexuellen Identität im Herkunftsstaat rechtfertigt eine Versagung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Frage, ob bisexuelle Personen darauf verwiesen werden dürften, auf einen Teilaspekt ihrer sexuellen Identität, namentlich ihre homosexuelle Veranlagung, zu verzichten, um einer Verfolgung zu entgehen, sei nicht klärungsbedürftig; sie lasse sich auf Grundlage des Gesetzes und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache "Minister voor Immigratie en Asiel v. X u. Y; Z v. Minister voor Immigratie en Asiel" (Urteil vom 7. November 2013, C-199/12 bis C-201/12) ohne Weiteres verneinen.

    Zwar mögen die entsprechenden Formulierungen der Urteilsbegründung missverständlich sein; auch wäre die Annahme, ein mit einem Mann verheirateter Bisexueller könne darauf verwiesen werden, seine homosexuelle Orientierung in Nigeria geheimzuhalten, vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schlechthin unvertretbar und würde die Willkürschwelle überschreiten (EuGH, Urteil vom 7. November 2013, C-199/12 bis C-201/12, Minister voor Immigratie en Asiel v. X u. Y; Z v. Minister voor Immigratie en Asiel, Rn. 65 ff.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Hierzu sind die angegriffenen Gerichtsentscheidungen sowie die zu Grunde liegenden behördlichen Maßnahmen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach in einer Weise wiederzugeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Deshalb hat sich der Beschwerdeführer bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Hierzu sind die angegriffenen Gerichtsentscheidungen sowie die zu Grunde liegenden behördlichen Maßnahmen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach in einer Weise wiederzugeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Deshalb hat sich der Beschwerdeführer bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Aus dem Vortrag muss sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Hierzu sind die angegriffenen Gerichtsentscheidungen sowie die zu Grunde liegenden behördlichen Maßnahmen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach in einer Weise wiederzugeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Deshalb hat sich der Beschwerdeführer bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ), da sie wegen unzureichender Substantiierung nicht den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entspricht und deshalb unzulässig ist.
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
    Aus dem Vortrag muss sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvR 1074/18

    Verfassungsbeschwerde gerichtet auf geschlechtergerechte Sprache in Formularen

    Denn wenn eine fachgerichtliche Entscheidung auf mehrere je selbständig tragende Gründe gestützt ist, ist es für eine zulässige Verfassungsbeschwerde erforderlich, dass sich die Verfassungsbeschwerde in einer den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise gegen alle diese selbständig tragenden Gründe wendet (vgl. BVerfGK 14, 402 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2020 - 2 BvR 1807/19 -, Rn. 18 f.; Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 92 Rn. 44 [Januar 2020] m.w.N.).
  • VG Würzburg, 15.06.2020 - W 8 K 20.30255

    Asylverfahren - Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung aufgrund

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich ausgeführt, dass die Annahme, ein Bisexueller könne darauf verwiesen werden, seine homosexuelle Orientierung in seinem Heimatland geheim zu halten (sog. Diskretionsgebot) vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schlechthin unvertretbar wäre und die Willkürschwelle überschreiten würde (BVerfG, B.v. 22.1.2020 - 2 BvR 1807/19 - Asylmagazin 2020, S. 80 f. mit Anmerkung von Braun/Dörr/Träbert, S. 81 ff.).

    Denn die Annahme, eine gleichgeschlechtliche verheiratete bisexuelle Person könnte darauf verwiesen werden, ihre homosexuelle Orientierung in ihrem Herkunftsland geheim zu halten (sog. Diskretionsgebot), ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH schlechthin unvertretbar und würde die Willkürschwelle überschreiten (so ausdrücklich BVerfG, B.v. 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19 - Asylmagazin 2020, S. 80 f.).

    Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend bei Bisexualität (BVerfG, B.v. 22.1.2020 - 2 BvR 1807/19 - Asylmagazin 2020, S. 80).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - A 13 S 733/21

    Asyl; Verfolgung homosexueller Männer in Gambia; interne Schutzalternative

    (1) Die sexuelle Ausrichtung einer Person ist ein unveränderbares Merkmal, das so bedeutsam für die Identität ist, dass die Person nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten oder sie geheim zu halten (vgl. EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - Rs. C-199/12 bis C-201/12 - X, Y und Z - juris Rn. 46, 70, 71; BVerfG, Beschluss vom 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19 - juris Rn. 19).

    Zu prüfen ist daher, wie sich der Schutzsuchende bei seiner Rückkehr im Hinblick auf seine sexuelle Ausrichtung verhalten wird und wie wichtig diese Verhaltensweise für seine Identität ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1872/12 - a. a. O. Rn. 48 f.; vgl. EuGH, Urteil vom 07.11.2013 a. a. O. Rn. 70 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22.01.2020 a. a. O. Rn. 19).

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